Was musst du beachten, wenn du aus wichtigem Grunde kurz die Sportstätte verlassen musst, z.B. für einen Toilettengang?
Die Gruppe muss im Vorfeld auf solche Situationen vorbereitet werden und wissen, wie sie sich bei deiner Abwesenheit zu verhalten hat. Gefährliche Beschäftigungen müssen während der kurzen Abwesenheit eingestellt und gefährliche Gegenstände weggeschlossen werden. Bei der Leitung von Gruppen Minderjähriger müssen je nach Alter weitere Grundsätze berücksichtigt werden, z.B. das älteste Kind auffordern, dich bei sich abzeichnenden Gefahren sofort zu verständigen.
Darüber hinaus solltest du anstreben, dass Minderjährige altersangemessen lernen können, eigenverantwortlich zu handeln und dabei erleben, dass du ihnen verantwortliches Handeln zutraust.
Zu beachten ist bei alledem, dass der Gang vor die Turnhalle, um eine Zigarette zu rauchen, keinen wichtigen Grund darstellt, die Gruppe kurz aus den Augen zu lassen und damit als Aufsichtspflichtverletzung ausgelegt werden kann. Für den Aufsichtspflichtigen kann sich eine Pflicht zum Schadensersatz ergeben, wenn die zu beaufsichtigende Person diesem Dritten widerrechtlich und schuldhaft einen Schaden zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Aufsichtspflicht genügt wurde oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.