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Aktion Organspende

Eine Dokumentation der Entscheidung schafft Klarheit!

Jeder von uns - egal ob jung oder alt - kann in die Situation kommen, dass das eigene Leben oder das eines nahestehenden Menschen von einer Organspende abhängt.

Am 1. Januar 2024 standen in Deutschland 8.394 Patientinnen und Patienten aktiv auf der Warteliste (Quelle: Eurotransplant). Im Jahr 2023 gab es bundesweit 965 postmortale Organspenderinnen und Organspender, davon 166 in Nordrhein-Westfalen (Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation - DSO). Diese Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) sagen aus, wie viele verstorbene Spenderinnen oder Spender ihre eigenen Organe für eine Transplantation zur Verfügung gestellt haben. Im Durchschnitt werden einer Organspenderin oder einem Organspender 3 Organe entnommen. Das macht deutlich, dass viel mehr Menschen ein Spenderorgan benötigen wie tatsächlich gespendet wird.

Einer bundesweiten Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2022 zufolge stehen 84 % der Befragten der Organspende positiv gegenüber.  Jedoch nur 44 % der Befragten haben ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung dokumentiert. (Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung-BZgA).

Erst eine dokumentierte Entscheidung schafft Klarheit darüber, dass Sie Organe spenden oder einer Organentnahme widersprechen wollen. Sie können auch bestimmte Organe von der Spende ausschließen. So halten Sie nicht nur Ihren Willen schriftlich fest, sondern Sie entlasten damit auch Ihre Angehörigen, die ansonsten in einer ohnehin sehr schwierigen Situation in Ihrem Sinne entscheiden müssten.

Für eine schriftliche Entscheidung können Sie einen Organspendeausweis ausfüllen. Oder Sie können Ihren Willen in einer Patientenverfügung festlegen oder sich im Organspende-Register registrieren.

Das Organspende-Register hat seit 18. März 2024 stufenweise seinen Betrieb aufgenommen.

Dort ist es möglich, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende unter www.organspende-register.de mithilfe eines Ausweisdokuments mit elD-Funktion (z.B. Personalausweis) einzutragen. Die Krankenhäuser können Ihre Erklärung dann, wenn es notwendig ist, abrufen. Zusätzlich wird das Erklärendenportal noch über die Krankenkassen-Apps nutzbar sein.

Im Transplantationsgesetz (TPG) ist festgelegt, dass sich Menschen bereits ab Vollendung des 14. Lebensjahres gegen und ab Vollendung des 16. Lebensjahres für eine Organspende aussprechen können.

Organspende - ja oder nein?

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wollen den Menschen, die ein Spenderorgan brauchen, helfen - gemeinsam mit Ihnen! Dabei ist eins ganz wichtig: Auf die Frage "Organspende - ja oder nein" gibt es kein "richtig" oder "falsch". Welche Entscheidung auch immer Sie treffen - niemand hat das Recht, Ihre persönliche Haltung in Frage zu stellen oder zu kritisieren. Wichtig ist aber, überhaupt eine Entscheidung zu treffen und diese in einem Organspendeausweis und/oder in einer Patientenverfügung oder im Organspende-Register zu dokumentieren. Und: Sie sollten auch Ihre Angehörigen oder andere nahestehende Personen über Ihre Entscheidung informieren.

Warum richtet sich die Aktion Organspende gezielt an Sportvereine?

Weil der Teamgedanke im Sport großgeschrieben wird und weil gerade Sportlerinnen und Sportler wissen, wie wichtig es ist, anderen tatkräftig zur Seite zu stehen.



ORGANSPENDE – verstehen & entscheiden

Im Podcast „ORGANSPENDE – verstehen & entscheiden“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung werden alle Aspekte der Organspende von Fachleuten