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Förderungen & Zuschüsse für Vereine

Hier finden Sie eine Übersicht der Förderungen und Zuschüsse für Sportvereine in Nordrhein-Westfalen.

Förderprogramme 2024

Übersicht aktuell laufender Förderungen für Sportvereine

Energieeffiziente öffentliche Gebäude

Die EU und das Land NRW fördern mit insgesamt 196 Millionen Euro investive und nicht-investive Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung unter bestimmten Voraussetzungen. Ziel der Förderung ist die Dekarbonisierung des Gebäudezustands, der den Energieverbrauch senken, die Energieeffizienz steigern und so zum Klimaschutz beitragen soll (energetische Standard des Gebäudes muss nach Maßnahmen über den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes liegen und der Primärenergiebedarf muss um mindestens 50% reduziert werden). Vor Antragsstellung wird eine Kontaktaufnahme und Beratung durch die Kommunal-Agentur NRW bzw. die zuständige Bezirksregierung dringend empfohlen.

  • Anträge sind jederzeit online über das EFRE-Antragsportal möglich (Infos/Kontaktdaten dann auf der verlinkten Programmseite)
  • Es gilt das Windhundverfahren (bis die Mittel von 196 Mio. Euro ausgeschöpft sind)
  • Weitere Informationen gibt es hier.


Förderung der Übungsarbeit

Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 07.07.2024.

Auch dieses Jahr wird das Land NRW Sportvereinen eine Förderung zur Leitung der Übungsarbeit von Sportvereinen zur Verfügung stellen, insgesamt 7,56 Mio. Euro.  Voraussetzung zur Förderung ist die Gemeinnützigkeit eines Vereins sowie die erfolgte Mitgliedermeldung (Bestandserhebung) zum 01.01.2024. Außerdem müssen Vereine Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- oder Kreissportbund sein (Doppelmitgliedschaft) und über lizensierte Übungsleitungen verfügen. Gefördert wird der Trainingsbetrieb im Breitensport. Weitere Informationen zum Programm lesen Sie auf der Seite Förderung der Übungsarbeit.

  • Anträge können bis zum 07. Juli 2024 gestellt werden.


Wiederaufbauhilfe NRW 2021 - verlängert

Die Antragsfrist für die Wiederaufbauhilfe nach der Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 wurde über den 30. Juni 2023 hinaus verlängert. Die Hilfe für Sportvereine berücksichtigt insbesondere Schäden an der baulichen Infrastruktur, an Sportgeräten und an Inventar. Eine FAQ-Liste zum Antragsverfahren sowie weitere nützliche Informationen finden sich auf der Seite des MHKBD und auf Vibss.de.

  • Betroffene Sportvereine können ebenso wie Kommunen über das Portal des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes NRW einen Antrag einreichen.
  • Anträge können nun bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden.


Struktur- und Dorfentwicklung

Über das Programm "Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums" des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV NRW) werden in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohner*innen Bewegungsräume gefördert, die frei und jederzeit zugänglich für die Öffentlichkeit sein müssen (bspw. Bolzplatz, Bouleanlage, etc.). Neben Kommunen sind Sportvereine antragsberechtigt, wobei den Antragsunterlagen eine Stellungnahme der zuständigen Kommune zur geplanten Maßnahme hinzuzufügen ist.

Ziel der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.

  • Bis zum 15. April 2024 können Anträge eingereicht werden.
  • Alle Informatinen zur Antragsstellung lesen Sie auf der Website des MLV NRW.


1.000 x 1.000 - Anerkennung für den Sportverein

Hinweis: Die zur Verfügung gestellten Fördermittel sind ausgeschöpft. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.   

Vereine können im Rahmen des Programms "1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein" eine Maßnahme mit einem Festbetrag von 1.000 Euro fördern lassen.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.

  • Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der Förderschwerpunkte zuordnen lassen.

Bei Fragen wenden Sie sich an: 1000x1000@lsb.nrw
»Weitere Informationen zum Förderprogramm


NRW.Bank.Sportstätten

Das Programm NRW.BANK.Sportstätten bietet gemeinnützigen Vereinen und Verbänden langfristige Finanzierungen zu attraktiven Konditionen für ihre Investitionen in Sportstätten. Möglich wird dies durch die Refinanzierung der KfW-Förderbank. Hierbei handelt es sich um ein Kreditfinanzierungsprogramm und kein typisches Förderprogramm mit einem Zuschuss. Es wird ein Darlehen vergeben, um in die Sportinfrastruktur zu investieren, also bspw. der Erwerb von Sportanlagen, die Modernisierung/Sanierung oder Neu-/Umbaumaßnahmen.

  • Die Antragsstellung ist durchgehend bei einem Kreditinstitut der Wahl („Hausbank“) möglich.
  • Weitere Informationen gibt es hier.


Bild: © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann