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Empfehlungen und Materialien für Energieeinsparungen

Kurzfristige Hilfen und nachhaltige Veränderungen

Veranstaltung am 07. November 2022, 17:00 – 18:30 Uhr.

Themen:

  1. Entwicklung der Energiepreise/-Kosten
  2. Entlastungspaket/-Maßnahmen der BR
  3. Welche Strategie sollte ein Sportverein verfolgen?
  4. Maßnahmen zur Optimierung der Energiekosten
    • Ad-Hoc
    • Mittelfristig
    • Langfristig
  5. Zusammenfassung und Fragen

Download Präsentation: Sportvereine in der Energiepreiskrise (pdf)

Infomaterialien und Mitschnitte aus den weiteren Veranstaltungen der Reihe der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement in NRW:

Vom Energiesparen bis zum nachhaltigen Engagement

1. Ist eine Absenkung der Warmwassertemperatur möglich?

Der Betrieb der Trinkwasseranlage inkl. Warmwassererzeugung unterliegt einer Reihe eindeutiger Bestimmungen, die in jedem Fall zu befolgen sind. 
Grundsätzlich regelt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die Pflichten für Betreiber von Trinkwasser-Installationen. Weitere Anforderungen kommen aus der VDI 6023, DVGW-Arbeitsblatt W 551, DIN EN 806, DIN EN 1717 sowie DVGW-TRWI und aus der ArbStättV.
Eine Absenkung der Warmwassertemperatur ist gefährlich (Legionellenbildung) und nicht zulässig. Die nach der VDI 6023 geforderten Temperaturen liegen bei 60°/55°C (Vorlauf/ Rücklauf).

2. Kann die Warmwasseraufbereitung außer Betrieb genommen werden?

Grundsätzlich setzt ein bestimmungsgemäßer Betrieb einer Trinkwasseranlage inkl. Warmwassererzeugung eine regelmäßige Nutzung der Dusch-/Entnahmearmaturen mindestens alle 72 Stunden voraus. Ggf. ist diese zeitliche Vorgabe zur Nutzung auch über eine manuelle oder automatische (Spülarmaturen) Spülung der Leitungen zu gewährleisten, da lange Stagnationszeiten die Entwicklung der Mikroorganismen begünstigen und daher zu vermeiden sind. Bei einer vorübergehenden Nichtnutzung der Warmwasserversorgung (= Unterbrechung dauert nicht länger als 72 Stunden) reicht es, das Warmwasser abzustellen. 

Bei einer Außerbetriebnahme / Nichtnutzung der Trinkwasseranlage inkl. Warmwassererzeugung, die länger als 72 Stunden andauert, ist ein zugelassener Installationsbetrieb zur Abstimmung der notwendigen Maßnahmen hinzuzuziehen. Unter anderem müssen die nicht-genutzten Leitungen vom System getrennt, jedoch die Warmwasserspeicher aufgrund des möglichen Sauerstoffeintrags nicht entleert werden. Ebenso sollte nach der Wiederinbetriebnahme (spülen, erwärmen und anschließen) durch einen Installationsbetrieb eine Laboruntersuchung bzgl. Legionellen durchgeführt

3. Können sich Legionellen auch bilden, wenn es nur Kaltwasser gibt?

Das Verkeimungsrisiko des Trinkwassers mit Legionellen ist auch bei Kaltwasser gegeben, jedoch ist die Ausbreitung der Mikroorganismen bei Temperaturen unter 25°C wesentlich langsamer als im Wachstumsbereich der Erreger (25°-40°C). Deshalb dürfen Kaltwassertemperaturen 25°C nicht übersteigen – als sichere Temperatur für das kalte Trinkwasser wird nach DVGW eine Temperatur von unter 20°C angesehen. Eine ungewollte Erwärmung des Trinkwassers z.B. in warmen Räumen oder Installationsschächten ist unbedingt zu vermeiden.


Information des Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. zum Thema: Hygienisch sicherer Betrieb von Trinkwasser-Installationen

Die Verbraucherzentrale NRW zeigt wie Sie Energie im Alltag sparen und wofür erneuerbare Energien gut sind.

Energiekosten senken - Klima schützen

Mit dem Öko-Check erhalten Vereine eine besonders kostengünstige, umfangreiche und professionelle Bestandsaufnahme der energetischen und ökologischen Situation ihrer Sportanlage. Mit Hilfe der individuellen Empfehlungen können diese gezielt verbessert und damit mittelfristig Kosten gespart werden, die für andere Vereinsprojekte zur Verfügung stehen.

Wer kann teilnehmen?
Alle Sportvereine in NRW, die die Fördervoraussetzungen des Landessportbundes NRW erfüllen, können mit einer Sportanlage an der Aktion teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sich die Sportanlage im Eigenbesitz des Vereins befindet oder der Verein einen langfristigen Miet- oder Pachtvertrag hat.

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Weitere Informationen zum Öko-Check des Landessportbundes NRW finden Sie auch in unserem Flyer.

Download Flyer "Öko-Check für Sportvereine" (pdf)