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Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Organspende

Will ich meine Organe nach meinem Tod zur Verfügung stellen? Alle, nur bestimmte oder möchte ich auf keinen Fall Organe spenden? Diese Entscheidung sollte man am besten selbst treffen. Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

Viele Menschen, die auf der Warteliste stehen versterben, weil Sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten. Mit einer Organspende nach Ihrem Tod helfen Sie Leid der Betroffenen zu vermindern und Leben zu retten.

Eine Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Jahr 2022 hat ergeben, dass 84% der Befragten der Organspende positiv gegenüberstehen.

Das Problem: Nur 44 % der Befragten haben ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung dokumentiert. Prüfen Sie daher für sich, ob Sie zur Organspende bereit sind. Sprechen Sie mit Ihrer Familie oder Vertrauenspersonen darüber, bilden Sie sich eine eigene Meinung und treffen Sie eine schriftliche Entscheidung.  Mit einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder einer Registrierung im Organspende-Register schaffen Sie Klarheit, dass Sie Organe spenden wollen - oder Sie widersprechen einer Organentnahme. Sie können auch bestimmte Organe von der Spende ausschließen. So halten Sie nicht nur Ihren Willen schriftlich fest, sondern Sie entlasten damit auch Ihre Angehörigen, die ansonsten in einer ohnehin sehr schwierigen Situation in Ihrem Sinne entscheiden müssten.

Für Ihre Entscheidung zur Organspende können Sie auswählen, ob Sie einen Organspendeausweis ausfüllen und diesen bei sich tragen. Außerdem können Sie Ihre Entscheidung auch in einer Patientenverfügung festhalten. Eine ärztliche Untersuchung ist dafür nicht erforderlich. Seit dem 18. März 2024 können Sie Ihre Entscheidung zur Organspende auch im Organspende-Register eintragen.

Die Registrierung im Organspende-Register ist freiwillig und stellt neben dem Organspendeausweis und der Patientenverfügung eine weitere Möglichkeit der Dokumentation dar. Im Organspende-Register können Sie eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende unter www.organspende-register.de mithilfe eines Ausweisdokuments mit elD-Funktion (z.B. Personalausweis) eintragen. Die Krankenhäuser können Ihre Erklärung dann, wenn es notwendig ist, abrufen. Zusätzlich wird das Erklärendenportal noch über die Krankenkassen-Apps nutzbar sein.

Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern. Vernichten Sie dann einfach Ihren alten Organspendeausweis und füllen Sie einen neuen aus. Ihre im Organspende-Register eingetragene Erklärung können Sie jederzeit ändern oder löschen. Auch Ihre Patientenverfügung können Sie jederzeit ändern. Über Ihre geänderte Entscheidung sollten Sie auch Ihre Angehörigen oder nahestehende Personen informieren.

Als Spenderin bzw. Spender von Organen kommen ausschließlich Menschen in Frage, bei denen der irreversible (unumkehrbare) Hirnfunktionsausfall ("Hirntod") eingetreten ist. Die Diagnose des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls ist unverzichtbare Voraussetzung für eine Organspende. Weitere Voraussetzung ist, dass Sie einer Organentnahme zu Lebzeiten zugestimmt haben müssen. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung gefragt.

Der irreversible Hirnfunktionsausfall ("Hirntod") ist der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Gehirns (Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm). Ursachen für einen "Hirntod" können zum Beispiel eine Hirnblutung, ein Hirntumor oder auch ein schwerer Unfall sein.

Die klinische Untersuchung zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls muss gemäß dem Leitfaden für die Organspende der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) von zwei Ärzten, die nicht an der Entnahme oder Übertragung der Organe beteiligt sind, unabhängig voneinander erfolgen. Die Qualifikationsanforderungen an die untersuchenden Ärzte sind in der Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls der Bundesärztekammer geregelt.

Folgende Organe können nach dem Tod gespendet werden: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm. Ob ein Spenderorgan für eine Transplantation geeignet ist, kann erst zum Zeitpunkt des Todes und nach ggf. medizinischen Untersuchungen entschieden werden.

Die behandelnden Ärztinnen bzw. Ärzte sind immer zuerst verpflichtet, alles medizinisch Mögliche zur Rettung Ihres Lebens zu unternehmen - unabhängig davon, ob Sie sich für eine Organspende entschieden haben oder nicht.

Im Transplantationsgesetz (TPG) ist festgelegt, dass sich Menschen bereits ab Vollendung des 14. Lebensjahres gegen und ab Vollendung des 16. Lebensjahres für eine Organspende aussprechen können. Nach oben gibt es keine Altersbegrenzung. Entscheidend ist allein der Zustand der Organe. 

Alle Ihre Fragen zur Organspende können Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über das dortige Infotelefon stellen. Sie erreichen das Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 90 40 400 montags bis freitags von 9 Uhr bis 18 Uhr. Auch können Sie Ihre Fragen zur Organspende mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt besprechen. Seit dem 1. März 2022 können Hausärztinnen und Hausärzte bei Bedarf ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre über die Organspende ergebnisoffen beraten.

 



ORGANSPENDE – verstehen & entscheiden

Im Podcast „ORGANSPENDE – verstehen & entscheiden“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung werden alle Aspekte der Organspende von Fachleuten