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Sportstättenfinanzierungsprogramm

Fördergeber NRW.Bank

Mit dem Förderprogramm NRW.BANK.Sportstätten steht den gemeinnützigen Sportorganisationen in NRW eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für Investitionen zur Verfügung. Möglich wird dies durch die Refinanzierung der KfW-Förderbank. Mit Hilfe des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK verbilligen sich die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW-Förderbank zusätzlich

Wer wird gefördert?

Das Programm NRW.BANK.Sportstätten bietet gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Bünden attraktive Konditionen. Die jeweils aktuellen Zinssätze finden Sie auf der Internetseite. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich. Dies gilt jedoch nicht für Mittel, die direkt oder indirekt auf das KfW-Programm Erneuerbare Energien oder den ERP-Förderkredit KMU zurückgreifen.

Was wird gefördert?

Es werden Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur gefördert, soweit diese einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen. Das Programm kann genutzt werden, um Sportanlagen zu erwerben oder herzurichten. Des Weiteren gehören Neubau, Umbau und Erweiterungsmaßnahmen ebenso wie Modernisierung, Sanierung und Instandsetzung von Sportanlagen zu den Förderbereichen des Programms NRW.BANK.Sportstätten.

Beispiele für förderfähige Ausgaben:

  • Kosten für den Grunderwerb einschließlich Herrichtung, Erschließung und gegebenenfalls Abbruchmaßnahmen
  • Baukosten
  • Kosten für die Herstellung von Außenanlagen
  • Kosten der Ausstattung
  • Planungskosten

Wie wird gefördert?

NRW.BANK.Sportstätten fördert nach dem so genannten Hausbankenprinzip: Der Verein, Verband oder Bund erhält das Geld nicht direkt von der NRW. BANK, sondern über die jeweilige Hausbank. Diese kennt die Situation des Fördernehmers und berät mit Erfahrung und örtlichem Sachverstand. Der Finanzierungsanteil des NRW.BANK-Darlehens kann bis zu 100% der Gesamtinvestitionskosten betragen. Der Kredithöchstbetrag liegt grundsätzlich bei 10 Mio. Euro pro Vorhaben. Eine Aufstockung des Kreditbetrages ist unter bestimmten Umständen möglich. Grundsätzlich wird den Hausbanken eine vom Land Nordrhein-Westfalen getragene Haftungsentlastung von 80% gewährt. Bei Kreditsummen bis 200.000 Euro kann eine Haftungsentlastung für die Hausbank von 100% erfolgen.

Das Programm NRW.BANK.Sportstätten bietet gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Bünden attraktive Konditionen. Die jeweils aktuellen Zinssätze finden Sie auf der Internetseite www.nrwbank.de unter dem Servicepunkt "Konditionen". Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich. Eine Ausnahme stellt lediglich das Programm KfW Umwelt dar. Weitere genutzte Förderprogramme dürfen sich weder direkt noch indirekt aus diesem Programm finanzieren.

Besicherung

Das Förderdarlehen ist banküblich zu besichern. Die Sicherheitenvereinbarungen werden zwischen Hausbank und Antragsteller getroffen. Ein Vorschlag zur Besicherung ist Teil des Antrages.

Wie gehen Sie vor?

Gemeinnützige Sportorganisationen stellen den Antrag bei ihrer Hausbank. Die Hausbank übersendet unverzüglich nach Antragstellung den Antrag an die NRW.BANK. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben. Teil des Antrages ist eine Vorhabensbeschreibung, in der unter anderem darzulegen ist, aus welchen Mitteln die Rückführung des Förderkredites erfolgen soll. Der Antragsteller/die Antragstellerin hat die zuständige Gemeinde/Gemeindeverband über das Vorhaben zu informieren.

Die Antragsformulare können auf der Webseite der NRW.BANK  aufgerufen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines Förderkredites aus diesem Programm. Der Mittelabruf und die Verwendung des Darlehens sowie weitere Modalitäten sind in den Allgemeinen Bestimmungen geregelt.

Wo erhalten Sie Informationen?

Alle relevanten Informationen zum Programm finden Sie auf der entsprechenden Webseite der NRW.Bank.
Für die individuelle Beratung bietet die NRW.Bank die Kontaktaufnahme des Service-Centers an (Telefon: 0211 91741-4800; Email: info@nrwbank.de)