Nicht alle Energieversorger rechnen zur gleichen Zeit ab; daher bestand bei vielen Vereinen die Sorge, die Billigkeitsleistungen nicht vollständig ausgezahlt zu bekommen. Die Übersendung des Nachweises kann nun auch noch im Jahr 2024 erfolgen. „Wir wollen die Vereine in die Lage versetzen, die tatsächlichen Mehrausgaben für den Förderzeitraum voll abrechnen zu können“, argumentiert Staatssekretärin Andrea Milz. „Dafür haben wir mit Einwilligung des Finanzministers die bestehende Richtlinie ergänzt, damit kein Verein nur den Abschlag von 80 Prozent bekommt und auf Grund der Rechnungsstellung durch die Energieversorger auf 20 Prozent Billigkeitsleistung verzichten muss. Mit dem gemeinsamen Vorgehen der Landesregierung konnte hier schnell Abhilfe geleistet werden.“