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Ansprechpartner*innen in den Finanzämtern für gemeinnützige Vereine

Alle Finanzämter in Nordrhein-Westfalen benennen feste Ansprechpersonen für gemeinnützige Vereine.

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen erweitert ihren Service für Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler: Jedes Finanzamt des Landes bekommt eine feste Ansprechperson, um engagierten Menschen aus steuerlich nicht beratenen gemeinnützigen Vereinen bei Fragestellungen rund um die Rechte und Pflichten im Besteuerungsverfahren zur Seite zu stehen.

Weitere Informationen der Finanzverwaltung

Liste Ansprechpersonen für gemeinnützige Vereine und andere steuerbefreite Körperschaften

Quelle: Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen - 27.11.2023

Bild: LSB NRW / Mark Hermenau

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