Sportvereine, die zwischen dem 1. April 2022 – 31. Oktober 2023 erhöhte Mehrkosten für Strom, Wärme und/oder Nutzungsgebühren aufgrund der Energiekrise zu verzeichnen haben, können noch bis zum 30. November 2023 einen Antrag für die „Krisenhilfe Energie“ über das Förderportal des LSB stellen. Belege, mit denen Sie die tatsächlich entstandenen Mehrkosten für den beantragten Zeitraum nachweisen (z.B. Abrechnungen des Versorgers), müssen bis spätestens zum 15. Dezember 2024 eingereicht werden. Sobald der Nachweis über das Förderportal möglich ist, werden die Vereine entsprechend informiert.
Bild: LSB NRW / Andrea Bowinkelmann