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Vergütungssätze im Rehasport bis 2024

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der aktuell gültigen Vergütungssätze für den Rehasport in NRW. Sollten Sie Übungsveranstaltungen aus einem Zeitraum vor dem 01.01.2021 abrechnen wollen, finden Sie in der rechten Spalte unter "Downloads" eine weiter zurückreichende Tabelle.

*Der Verband der Ersatzkassen (Vdek) hat die Günstigkeitsklausel ab 2024 ersatzlos gestrichen. Nähere Informationen hierzu sind in der Datei „Vergütungssätze im Rehasport“ (s. Downloads) hinterlegt.
**Die genauen Regelungen zum „Corona Hygienezuschlag" entnehmen Sie bitte der Vereinsinformation aus dem Rehasport vom 29.09.2020.


Die Primär- und die Ersatzkassen

* Besonderheit der DRV Rheinland und Westfalen: Beide DRVen gehören zu den Primärkassen, bezahlen jedoch die Vergütungssätze der Rentenversicherungen. Nähere Informationen hierzu sind in der Datei „Vergütungssätze im Rehasport“ (rechts unter Downloads) hinterlegt.