Vorlesen

Steuerliche Tätigkeitsbereiche

Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb Sport

In der Regel stellen sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins im Rahmen der steuerrechtlichen Beurteilung einen Zweckbetrieb dar. Unter Umständen kann es sich aber auch um einen ertragssteuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handeln. Das ist möglich,   

  • wenn die Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen die Zweckbetriebsgrenze von 45.000 Euro im Jahr überschreiten und der Verein auf die Anwendung der Grenze nicht verzichtet, 
  • wenn die Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen die Zweckbetriebsgrenze von 45.000 Euro im Jahr überschreiten und der Verein auf die Anwendung der Grenze verzichtet und an den Veranstaltungen bezahlte Sportlerinnen und Sportler teilnehmen, oder 
  • wenn die Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen die Zweckbetriebsgrenze von 45.000 Euro im Jahr nicht überschreiten, der Verein aber auf die Anwendung der Grenze verzichtet und an den Veranstaltungen bezahlte Sportlerinnen und Sportler teilnehmen. 

In diesen Fällen hielt der bisherige Standard Kontenrahmen 49 (SKR 49) die Kontenklasse 7 zur Buchung der Betriebseinnahmen und –ausgaben aus den sportlichen Veranstaltungen bereit. Die Kontenklasse 7 ist in dem Nachfolgekontenrahmen SKR 42 nicht explizit vorgesehen. Im SKR 42 erfolgt die Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben zu den einzelnen steuerlichen Tätigkeitsbereichen über Kostenstellen. Die Standardkostenstelle 4 ist dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet. Für weitere Unterteilungen können die Kostenstellen 41 bis 49 verwendet werden. Hierbei könnte die ehemalige Kontenklasse 7 berücksichtigt werden.  

Zu beachten ist, dass ein etwaiger Verlust mit möglichen Gewinnen aus den übrigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (z.B. Verkauf von Speisen und Getränken, Werbeeinnahmen) verrechnet wird. 

Typische Einnahmen in diesem Bereich: 

  • Eintrittsgelder aus Turnieren, Spielen und Wettkämpfen 
  • Ablösezahlungen für bezahlte Sportlerinnen und Sportler 

Typische Ausgaben: 

  • Personalkosten für Trainer, Sportler und Betreuer nebst Steuern und Abgaben 
  • Kosten der Sportstätten und des Wettkampf- und Trainingsbetriebs 
  • Reisekosten