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Übersicht Förderprogramme Inklusion (und Sport)

Nachfolgend sind unterschiedliche Förderprogramme aufgelistet, die im Bereich der Inklusion genutzt werden können.
Hinweis: Alle Angaben sind ohne gewähr!
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an folgende Ansprechpersonen!

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1. Förderprogramme zur Herstellung von Barrierefreiheit

1.1 Aktion Mensch: Förderaktion „Barrierefreiheit für alle“

https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/lebensbereich-barrierefreiheit-mobilitaet/barrierefreiheit-fuer-alle.html

Mikroförderung für Barrierefreiheit

Die Mikroförderung eignet sich für vielfältige, lokale Projektideen, die klein und niederschwellig sind. Außerdem unterstützt die Aktion Mensch Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen und beispielsweise ein Netzwerk planen oder aufbauen. Maximaler Zuschuss: 5.000 €, keine Eigenmittel notwendig, Laufzeit: bis zu 1 Jahr

Projektförderung für Barrierefreiheit

Zeitlich befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten langfristig zu verbessern. Maximaler Zuschuss: 350.000 €, Eigenmittel von mind. 10% der förderfähigen Kosten, Laufzeit: bis zu 5 Jahre

Investitionsförderung für Barrierefreiheit

Anschaffungen, die länger Bestand haben, wie den Bau / Umbau oder den Kauf von Immobilien. Maximaler Zuschuss: 300.000 €, Eigenmittel von mindestens 20% der förderfähigen Kosten.

1.2 Aktion Mensch: Mobilität für alle

https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/lebensbereich-barrierefreiheit-mobilitaet.html

Mikroförderung für Mobilität

Die Mikroförderung eignet sich für vielfältige, lokale Projektideen, die klein und niederschwellig sind. Außerdem unterstützt die Aktion Mensch Kommunen, wenn sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen und beispielsweise ein Netzwerk planen oder aufbauen. Maximaler Zuschuss: 5.000 €, keine Eigenmittel notwendig, Laufzeit: bis zu 1 Jahr

Projektförderung für Mobilität

Zeitlich befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten langfristig zu verbessern. Maximaler Zuschuss: 350.000 €, Eigenmittel von mind. 10% der förderfähigen Kosten, Laufzeit: bis zu 5 Jahre

Investitionsförderung - Fahrzeuge

Anschaffungen, die länger Bestand haben: Fahrzeugkosten, Umbaukosten von Fahrzeugen, Eigenmittel von mindestens 30% der förderfähigen Kosten

1.4 Zinsgünstige Kredite der KFW-Bank

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunale-Unternehmen/Infrastruktur/

IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen

Dieser Kredit unterstützt Kommunen beim Ausbauen ihrer Infrastruktur.
• Förderkredit ab 1,03 % effektiver Jahreszins.
• Bis zu 50 Mio. Euro Kredit für viele verschiedene Verwendungszwecke.
• Bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit und Zinsbindung für 10 oder 20 Jahre.
• Attraktiver Förderzuschuss als Ergänzung zum Kredit bei einer Zinsbindung von maximal 10 Jahren.
• Kombination mit weiteren Fördermitteln möglich

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/Kommunale-Geb%C3%A4ude/F%C3%B6rderprodukte/Barrierearme-Stadt-Kommunen-%28233%29/

IKK – Barrierearme Stadt (233/234)

Dieser Kredit unterstützt die Kommunen beim altersgerechten und barrierearmen Umbau. Mit dem Förderprodukt IKK – Barrierearme Stadt, werden Barriere reduzierende Maßnahmen gefördert, um bestehende kommunale Gebäude, Verkehrsanlagen und den öffentlichen Raum alters- und familiengerecht umbauen zu können. Vor allem wird die barrierefreie oder barrierearme Umgestaltung der Infrastruktur in Städten und Gemeinden – einschließlich der notwendigen Nebenarbeiten gefördert.

https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Kommunale-und-soziale-Unternehmen/F%C3%B6rderprodukte/index.jsp

KfW-Förderprodukte für Kommunen

Für Kommunen und kommunale Unternehmen sind dort alle relevanten Förderprodukte der KfW, wie Investitionskredite und Zuschüsse, in einer Übersicht.

1.5 NRW.Bank: Förderprodukt NRW.BANK.Sportstätten (Darlehen)

https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKSportstaetten/15221/nrwbankproduktdetail.html

Die NRW Bank bietet das Förderprodukt NRW.BANK.Sportstätten für gemeinnützige Einrichtungen, Unternehmen, Verbände und Vereine als ein Darlehen für Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur in NRW an.

1.6 Förderung für Sportvereine

1.6.1 Der Fördertopf richtet sich als Unterstützung gezielt an Sportvereine, die Projekte mit inklusivem Charakter anbieten oder anbieten wollen. Denkbar sind beispielsweise Projekte rund um die Durchführung oder den Aufbau von inklusiven Sportangeboten, die bedarfsgerechte Umbau von Trainingsstätten, oder die Anschaffung von neuem Equipment.

https://www.fairplaid.org/sportdeutschland/inklusionsfoerdertopf

1.6.2 Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum vom 01.01. – 31.12. eines jeden Kalenderjahres durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen:

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport
  • Reha-Sport

Ein Schwerpunkt ist das Thema Inklusion. Bitte beachten Sie die jeweiligen Antragsfristen eines jeden Kalenderjahres. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/foerderprogramm-1000x1000

1.7 Inklusionsscheck NRW

Mit dem Inklusionsscheck wird die Inklusion vor Ort - unkompliziert und unbürokratisch unterstützt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales fördert mit dem „Inklusionsscheck NRW“ Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Vereine, Organisationen oder Initiativen können eine Pauschalförderung von 2.000 Euro für ihre Aktionen in Nordrhein-Westfalen beantragen. Finanziert werden zum Beispiel der Einsatz von Gebärdendolmetschern, die Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, die barrierefreie Umgestaltung von Webseiten, die Anschaffung mobiler Rampen sowie weitere Maßnahmen zur besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Der Inklusionsscheck NRW kann unkompliziert und barrierefrei online auf der Internetseite www.inklusionsscheck.nrw.de beantragt werden. Fördervoraussetzungen sind, dass die Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen stattfinden, sich an einen möglichst großen Personenkreis richten, im Jahr des Antrags umgesetzt und nicht von anderer Stelle öffentlich gefördert werden.

Unter folgendem Link finden sich weitere Informationen zum Inklusionsscheck, beispielsweise FAQs zum Antragsverfahren und die zugrundeliegende Förderrichtlinie: https://www.mags.nrw/inklusionsscheck

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 855-5.

1.8. DOSB Förderprogramme

Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume

Übersicht aller Programme!

2. Stiftungen

2.1 Katarina-Witt-Stiftung

https://www.katarina-witt-stiftung.de/startseite.html

Kinder und Jugendliche mit körperlichen Behinderungen haben oft viel zu wenig Möglichkeiten, ihre sportliche Begabung zu entdecken und zu entfalten. Die Katarina Witt-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, bei dieser Aufbauarbeit zu helfen. Sportbegeisterte Kinder und Jugendliche sollen mit der Hilfe unserer Förderer ihr sportliches Potenzial erkennen und ausschöpfen können und ihr Leben mit Zuversicht, Selbstbewusstsein und Erfolg meistern.

Antragsteller: Gemeinnützige Organisationen
Förderschwerpunkt: Mobilität von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung

2.2 Kämpgen-Stiftung

https://www.kaempgen-stiftung.de/foerderschwerpunkte/

Die Unternehmer Hanni und Clemens Kämpgen riefen 1983 die Kämpgen-Stiftung ins Leben mit dem Zweck, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung nachhaltig zu verbessern. Volle und wirksame Teilhabe, das „Dabeisein“ in unserer Gesellschaft ist für Menschen mit Behinderungen nur möglich, wenn die Bedingungen hierfür in allen Lebensbereichen erfüllt sind. Aus diesem Grund fördert die Stiftung vielfältige Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die dazu beitragen, den Menschen Alternativen zur Verfügung zu stellen. Angefangen bei der persönlichen Wohnsituation über die verbesserte Teilnahme an Bildung und Beruf bis hin zu einer sinnvollen und abwechslungsreichen Freizeitgestaltung.
Das breite Förderspektrum der Kämpgen-Stiftung folgt dem Leitgedanken der Inklusion. Oberstes Ziel der Stiftung ist es, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung nachhaltig zu verbessern. Dazu gehört, ihre Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen und eine möglichst eigenständige Lebensführung zu unterstützen. Aus diesem Grund werden vielfältige Maßnahmen, Projekte und Initiativen in den Bereichen Bildung, Mobilität, Gesundheit, Arbeit und Beschäftigung, Wohnen, Freizeit, Kultur und Sport gefördert.

2.3 Gold-Kraemer-Stiftung

http://www.gold-kraemer-stiftung.de/

Die Gold-Kraemer-Stiftung ist hauptsächlich operativ tätig, d.h. sie unterstützt die von ihr initiierten Projekte aber unterstützt auch bestehende Strukturen, „mit dem Ziel Menschen mit Behinderung bei der Verwirklichung eines selbstbestimmten Lebens zu unterstützen.“ Die Förderung externer Dritter erfolgt nur im Einzelfall und man sollte sich, zwecks Vorabklärung, im Vorfeld mit der Stiftung in Verbindung setzen.

Antragsteller: Institutionen/Vereine aus den Bereichen Sport und Kultur.
Förderschwerpunkt: Sport, Kultur
Förderhöchstsumme: 10.000 €
Projekte mit Einmalcharakter (z.B. Events, Ferienfreizeiten, Theaterstücke) werden grundsätzlich nicht gefördert.
Zu beachten: Die Förderung erfolgt nur nachrangig nach Ausschöpfung aller anderen möglichen Zuschussgeber wie zum Beispiel „Aktion Mensch“.

2.4 Stiftung Wohlfahrtspflege NRW

https://www.sw-nrw.de/home/

In der Stiftungslandschaft in Deutschland ist die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW eine Besonderheit und einmalig in Deutschland: Finanziert aus nordrhein-westfälischen Spielbanken-Gewinnen, ermöglicht die Stiftung die Realisierung von Projekten der Freien Wohlfahrtspflege. Dazu hat sie bislang rund 5.000 Vorhaben mit einer Fördersumme von rund 700 Millionen Euro unterstützt. Dabei handelt es sich um Einrichtungen und Initiativen, die heute unverzichtbare Bausteine einer inklusiven Gesellschaft sind - ganz im Sinne der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Gefördert werden soziale Einrichtungen und Projekte freier gemeinnütziger Träger, die der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW angeschlossen sind. Die Förderung kommunaler und privatgewerblicher Träger ist ausgeschlossen.
Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW fördert Projekte zu Gunsten von

  • Menschen mit Behinderungen,
  • alten Menschen sowie
  • benachteiligten Kindern.

Die Stiftung gewährt Zuschüsse für

  • Investitionsmaßnahmen,
  • Betriebsausgaben als Starthilfe sowie
  • innovative Projekte (Modellprojekte).

Der Stiftungszuschuss kann bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. In besonders begründeten Ausnahmefällen werden auch höhere Zuschüsse gewährt - bei Modellvorhaben mit zukunftsweisendem Charakter bis zu 90 Prozent.

2.5 ADAC Stiftung: Einzelfallhilfe für bedürftige Unfallopfer / Wiederherstellung der Mobilität

https://stiftung.adac.de/foerderschwerpunkte/einzelfallhilfe/

Die ADAC Stiftung engagiert sich mit ihrem Stiftungszweck für die Einzelfallhilfe für bedürftige Unfallopfer im Bereich der Mildtätigkeit. Durch die finanzielle Förderung von Sachleistungen und Therapien verfolgt die Stiftung das Ziel, die persönliche Mobilität von Betroffenen zu erhalten oder wiederherzustellen.

Was bietet die Einzelfallhilfe?

  • Individuelle Hilfe durch professionelle Beratung
  • Zuschüsse für therapeutische Maßnahmen und Sachleistungen
  • Ziel: Erhaltung oder Wiederherstellung der persönlichen Mobilität

Wer kann Unterstützung bekommen? Jede Person, die unsere Förderkriterien erfüllt:

  • Folgenschwerer Unfall (z. B. Haushaltsunfall, Verkehrsunfall etc.)
  • Wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit nach § 53 Abgabenordnung

2.6 Ikea Stiftung

http://www.ikeastiftung.de/was-wird-gefoerdert

Kinder und Jugendliche
Ein Schwerpunkt der Stiftungsarbeit ist die Förderung von Initiativen, die die Wohn- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern helfen. Zum Beispiel durch die projektbezogene Unterstützung von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie durch die Förderung von Projekten für sozial benachteiligte Kinder. Es werden in erster Linie Maßnahmen in Deutschland unterstützt.

Wohnen und Wohnkultur
Unterstützt werden Projekte aus dem Bereich des Wohnens und der Wohnkultur im weitesten Sinne: Ausstellungen, Publikationen, wissenschaftliche Untersuchungen, Forschungsarbeiten oder studentische Abschlussarbeiten (Diplom, Bachelor). Außerdem werden auch gemeinnützige Lösungsansätze im Wohnumfeld und Projekte, bei denen Jugendliche sich mit ihrer Wohnsituation auseinandersetzen gefördert.

Verbraucherberatung
Gefördert werden Maßnahmen aller Art, die sich der Aufklärung der Verbraucher widmen und sich speziell mit dem Themenbereich Wohnen beschäftigen. Das können zum Beispiel Veranstaltungen oder auch die Herausgabe von Schriften sein.

Stichtag jährlich zum 31.3.; für Stipendien zum 1.3.

Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Unterstützung mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen oder anderen Sachspenden. Aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit darf die IKEA Stiftung das Gründungsunternehmen IKEA nicht begünstigen, indem sie Mittel für den Erwerb von Möbeln und Einrichtungsgegenständen bewilligt, die im Prinzip aus dem IKEA Sortiment zu beziehen wären. Es werden weder Jubiläen und Festveranstaltungen gefördert, noch können wir allgemeine Spendenaufrufe berücksichtigen. Auch Beihilfe in Einzelfällen kann nicht gewährt werden. Ebenso ausgeschlossen sind reine Personalkostenzuschüsse und Bereiche, die nicht mit der Satzung der Stiftung konform gehen. Zum Beispiel Sport, Musik, bildende Kunst, darstellende Künste, Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Völkerverständigung und Tierschutz.

2.7 NRW-Stiftung „Heimat ohne Hindernisse“

https://www.nrw-stiftung.de/projekte/bericht.php?bid=85

Seit 2013 hat die NRW-Stiftung in ihrer Satzung festgeschrieben, dass auch die Inklusion bei der Erfüllung der Satzungszwecke Naturschutz und Heimat- und Kulturpflege berücksichtigt werden soll. Wenn also Vereine oder gemeinnützige Einrichtungen als Förderpartner der NRW-Stiftung agieren, um beispielsweise Denkmäler zu restaurieren, Museen auszustatten oder kulturelle Begegnungsstätten einzurichten, dann können dabei Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung besonderen Stellenwert erhalten. Das gilt selbstverständlich auch im Bereich Naturschutz, wenn etwa Naturerlebnispfade angelegt oder Naturschutzzentren eröffnet werden sollen. In der Praxis sind viele förderungswürdige Maßnahmen denkbar – die barrierefreie Gestaltung von Wegen und Zugängen, Informationstafeln mit Blindenschrift, Tastmodelle, Lifteinbauten oder auch Einrichtungen für Hör- und Sehbehinderte in Theatern bilden nur einige Beispiele für eine Vielzahl möglicher Vorhaben.

2.8 Stiftung Lebensspur „Stipendium für schwerbehinderte Schüler/innen“ ab Klasse 10

www.Stiftung-Lebensspur.de

Die Stiftung Lebensspur e.V., vergibt 2021 zum zweiten Mal in Folge Stipendien für schwerbehinderte Schüler und Schülerinnen ab Klasse 10 mit dem Ziel der Erlangung der Hochschulreife.
Das Stipendium richtet sich an schwerbehinderte Schüler und Schülerinnen

  • des Landes Nordrhein-Westfalen
  • der Sekundarstufe II sowie der 10. Klasse der Realschule
  • mit einer Hör-, Seh- bzw. Körperbehinderung
  • Förderhöhe maximal 30 Monate je 100 Euro pro Monat
  • Bewerbungsfrist ist der 31. Juli 2021

Stiftung Lebensspur e.V.
Landgrafenstr. 5
50931 Köln
Stipendium[at]Stiftung-Lebensspur.de
Telefon:022198860890

2.9 Stiftung Anerkennung und Hilfe

http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Infos-fuer-Betroffene/Wer-kann-sich-anmelden/wer-kann-sich-anmelden.html

Um sich für Leistungen der Stiftung anmelden zu können, müssen Personen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Die erste Kontaktaufnahme mit der Anlauf- und Beratungsstelle, als Voraussetzung für die Anmeldung, ist bis zum 30. Juni 2021 möglich.

Anmelden können sich Personen, die als Kinder oder Jugendliche (in der BRD zwischen dem 23.05.1949 und dem 31.12.1975 und in der DDR zwischen dem 07.10.1949 und dem 02.10.1990) während der Unterbringung in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden.

Wie unterstützt die Stiftung?
Die Stiftung unterstützt mit folgenden Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen: öffentliche Anerkennung des erfahrenen Leids und Unrechts, Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung der Leids- und Unrechtserfahrungen, individuelle Anerkennung durch ein persönliches Gespräch in den Anlauf- und Beratungsstellen und Unterstützung durch finanzielle Hilfe.

Öffentliche Anerkennung:
Die Stiftung thematisiert die Geschehnisse in betroffenen Einrichtungen öffentlich und macht somit in der Gesellschaft darauf aufmerksam. Bund, Länder und Kirchen erkennen auf diese Weise die Missstände und Versäumnisse der Vergangenheit an und kommunizieren sie umfänglich.

Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung:
Begleitend zur Arbeit der Stiftung werden Wissenschaftler beauftragt, die damaligen Geschehnisse aufzuarbeiten und die Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise werden die Vorkommnisse in vielen Einrichtungen erstmals intensiv beleuchtet und öffentlich sichtbar; Art und Umfang des Leids und Unrechts werden nachvollziehbar.

Individuelle Anerkennung und finanzielle Hilfe:
Qualifizierte Beraterinnen und Berater in den Anlauf- und Beratungsstellen unterstützen die Betroffenen in persönlichen Gesprächen bei der Aufarbeitung der Erlebnisse.
Sind die Voraussetzungen für die Anmeldung erfüllt und nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht, erhalten die Betroffenen eine einmalige Geldpauschale. Diese soll die Folgewirkungen des Erlebten abmildern und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation leisten.

2.10 Heinz-Kettler-Stiftung

https://www.heinz-kettler-stiftung.de/

Die Heinz-Kettler-Stiftung ist als gemeinnützige Stiftung im Bereich der Förderung des Behindertensports aktiv tätig. Gerade im Sportbereich wird durch die Leistungen von Sportlern mit Behinderung die Akzeptanz und das Bewusstsein für eine Inklusion von Menschen mit und ohne Behinderung verankert.

Die Stiftung fördert Projekte auf regionaler und auch auf Bundesebene. Hierbei gibt es weder eine grundsätzliche Beschränkung auf die Sportart, das Alter oder das Geschlecht der Sportlerin bzw. des Sportlers.

Adresse: Hauptstraße 22, 59469 Ense
Telefon: 0 29 38 – 97 84 3-10
Fax 0 29 38 – 97 84 3-29
E-Mail: info[at]heinz-kettler-stiftung.de

Übersicht Förderprogramme Heinz-Kettler-Stiftung

Weitere Informationen sind auf der Internetseite zu finden.

2.11 Erasmus+

Das Erasmus+ Programm bietet sehr gute Fördermöglichkeiten für europäische Inklusionsprojekte im Sport. Denn Inklusion wird als horizontale Priorität des Programmes angesehen. Die Ausschreibungen werden einmal pro Jahr veröffentlicht.

Im Sportkapitel des Erasmus Programmes sind insbesondere Kooperationspartnerschaften zwischen Organisationen förderfähig. Kleine Kooperationspartnerschaften benötigen mind. zwei Organisationen aus zwei verschiedenen EU- bzw. Programmländern und können mit bis zu 60.000 EUR gefördert werden. Große Kooperationspartnerschaften benötigen mind. drei Organisationen aus drei verschiedenen Ländern und können mit bis zu 400.000 EUR gefördert werden.

https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/opportunities/opportunities-for-organisations/sport-actions

Das EOC EU-Büro berät Akteure des organisierten Sports gerne bei der Antragstellung.
Kontakt: Andreas Bold, DOSB Referent im EOC EU-Büro: bold(at)euoffice.eurolympic.org

2.12 Heidelhof-Stiftung GmbH

Die Heidehof Stiftung GmbH wurde 1971 von Robert Bosch d.J. und Dr. Eva Madelung gegründet. Die Stiftung ist u.a. aktiv in den Bereichen Bildung und Behindertenförderung. Die Stiftung engagiert sich für Menschen mit Behinderungen durch die Trägerschaft eigener Einrichtungen und durch Förderung von Fremdprojekten, insbesondere zum Thema Inklusion, von Selbsthilfegruppen und differenzierten Förder-, Arbeits- und Wohnangeboten.

Es gibt keine festen Abgabetermine oder Einreichungsfristen, da laufend über die eingehenden Anträge entschieden wird. Die Höhe des Förderbetrags wird vom Projekt und den noch zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig gemacht.

www.heidehof-stiftung.de

2.12 Herbert-Grünewald-Stiftung

Die Herbert-Grünewald-Stiftung zur Förderung des Behindertensports unterstützt seit 1981 Sportvorhaben für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Um die Förderung bewerben können sich gemeinnützige Einrichtungen im Einzugsgebiet der deutschen Bayer-Standorte und aus ganz Nordrhein-Westfalen. Besonders gute Chancen auf finanzielle Unterstützung haben Projekte mit einem neuartigen Ansatz, die das Miteinander von Sportlerinnen und Sportlern mit und ohne Behinderung fördern. Zum Onlinebewerbungsbogen:
https://bayerag.eu.qualtrics.com/jfe/form/SV_2nniQlOLMmEJX5c

https://www.bayer-foundation.com/de/herbert-gruenewald-stiftung

2.13 Weitere Stiftungen und Informationen

Viele gute Tipps und Stiftungssuche: www.stiftungen-und-sport.de

Laureus Sport for good: www.laureus.de/hilfsprojekte

Fürst Donnersmark-Stiftung: www.fdst.de

DFL Stiftung: www.bundesliga-stiftung.de/projekte/menschenmitbehinderung

DFB-Stiftung Egidius Braun: www.dfb-stiftung-egidius-braun.de

DFB-Stiftung Sepp Herberger: www.sepp-herberger.de

Sparkassen-Finanzgruppe Stiftungen: www.sparkassenstiftungen.de

Informationen zum deutschen Stiftungswesen finden Sie über die Seite des Bundesverbandes: http://www.stiftungen.org oder in der Datenbank: Online-Stiftungssuche: Jetzt bundesweit nach Stiftungen suchen! oder wahlweise oder auf der Seite des Ministerium des Innern des Landes NRW: Sie suchen eine Stiftung | IM

Auf europäischer Ebene stellt das EOC EU-Büro Informationen zur Förderung zur Verfügung.

Ansprechpartner:
Andreas Bold – EU-Referent DOSB
Bold(at)euoffice.eurolympic.org
Tel: 0032-2-738 03 20

3. Wettbewerbe

3.1 Inklusionspreis für die Wirtschaft

https://www.inklusionspreis.de/

Menschen mit Behinderungen sind aus Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Aus gutem Grund, denn Inklusion hat viele Vorteile: Sie trägt zur Fachkräftesicherung bei, sie stärkt die Vielfalt im Betrieb – und ist damit ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Immer mehr Arbeitgeber aus Betrieben aller Größen und Branchen setzen daher auf Inklusion.

Diese guten Erfahrungen will der Inklusionspreis für die Wirtschaft sichtbar machen: Er prämiert vorbildliche Praxisbeispiele in der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie in der Weiterbeschäftigung leistungsgewandelter Mitarbeitender. Die Initiierenden des Preises sind die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die Charta der Vielfalt sowie das Unternehmens Forum. Beauftragter des Inklusionspreises für die Wirtschaft ist der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil.

Persönliches Budget

Persönliches Budget, was ist das?

Eine Geldleistung für Menschen mit Behinderung, die sich am persönlichen Bedarf bemisst. Mit diesem Geld können Menschen mit Behinderung die benötigten Leistungen zur Teilhabe selbständig einkaufen und bezahlen. Die Hilfen können auch außerhalb der Behindertenhilfe eingekauft werden.

Merkblatt Persönliches Budget