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Veränderungen für Rehasportvereine ab 2025

Ende der Rehasport-Zertifizierung über den LSB NRW

Für das Jahr 2025 stehen für die Rehasportvereine des Landessportbundes NRW
(LSB NRW) einige weitreichende Veränderungen an.
Der LSB NRW wird die Zertifizierung von Rehabilitationssportangeboten zum Ende des Jahres 2024 einstellen und zudem einen Teilbereich der Qualifizierung zukünftig in Kooperation mit dem Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW (BRSNW) anbieten. Unser Ziel ist es, Doppelstrukturen im organisierten Sport in NRW abzubauen und die kooperative Zusammenarbeit im Verbundsystem zu stärken.
Der LSB NRW und der BRSNW arbeiten seit einigen Jahren sehr intensiv im Bereich des Rehabilitationssport zusammen. So wurden z.B. gemeinsame Verhandlungen mit den Kostenträgern in NRW geführt, gemeinsame Corona-Updates in Jahren der Pandemie herausgegeben und ein regelmäßiger inhaltlicher Austausch vollzogen. Nun soll die sehr gute Zusammenarbeit weiter intensiviert werden.

Das Service- und Zertifizierungszentrum des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen - REHASUPPORT kündigt fristgerecht zum 31.12.2024 allen dort zertifizierten Rehasportanbietern (Vereinen/ Vollnutzern). Ab dem Jahr 2025 wird der LSB NRW nicht mehr als Leistungserbringerverband im Rehasport fungieren und somit die Zertifizierung entsprechender Angebote einstellen. Die Plattform REHASUPPORT wird noch bis zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Anschließend besteht kein Zugriff mehr auf die einzelnen Angebote.

Mit Kündigung der Vollnutzung/Zertifizierung durch den LSB NRW endet auch automatisch die Zertifizierung der zugehörigen Angebote. Somit sind zertifizierte Angebote noch bis zum 31.12.2024 mit den Kostenträgern abrechnungsfähig, anschließend (ab dem 01.01.2025) nicht mehr. Auch dann nicht, wenn Angebote ursprünglich mit Zertifizierungszeiträumen belegt sind, die sich über den 31.12.2024 hinaus erstrecken.

Was bedeutet das für Ihren Verein?

Alle Vereine, die ihre Rehasportangebote bislang durch den LSB NRW zertifizieren lassen und weiterhin Rehasport anbieten möchten, müssen sich bis zum 31.12.2024 einen neuen Leistungserbringerverband suchen und ihre Angebote dort zertifizieren lassen. Der LSB NRW empfiehlt einen Wechsel zum BRSNW, wobei hierzu selbstverständlich keine Verpflichtung besteht.
Als Hilfestellung hat der BRSNW eine Information für alle interessierten Vereine zusammengestellt, in welchem Rahmenbedingungen und mögliche offene Fragen zu einem Anbieterwechsel einfach erklärt werden.

Hilfestellung zur Wechselmöglichkeit von REHASUPPORT zum BRSNW

Was bedeutet das für Ihre Übungsleitungen?

Die Lizenzen der Übungsleitungen bleiben von dieser Kündigung unberührt und sind entsprechend ihres Lizenz-Ablaufdatums, ggfs. auch über den 31.12.2024 hinaus, weiterhin gültig. Allerdings sollte im Vorfeld mit dem neuen Leistungserbringerverband die Anerkennung der Übungsleitungs-Lizenzen des LSB NRW besprochen werden. Der BRSNW informiert in seinem beiliegenden Schreiben hierzu umfassend und bietet einen Bestandsschutz der aktuell gültigen Lizenzen.

Weitere Informationen zum Lizenzwesen (pdf)

Gibt es für besondere Härtefälle eine finanzielle Unterstützung?

Der Landessportbund NRW hat sich freiwillig dazu entschieden, in besonderen Härtefällen die Kosten für Zertifizierungen der einzelnen Angebote eines Vereins ganz oder teilweise zu unterstützen. Diese Kostenförderung ist allerdings nur möglich, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sowie das damit zusammenhängende Procedere sind in der folgenden Datei übersichtlich zusammengefasst.

Voraussetzungen zur Kostenförderung bei Härtefällen (pdf)

Das zugehörige Formular zur Beantragung dieser Förderung stellen wir ab dem 01.01.2025 hier zur Verfügung.


FAQs

Die dringendsten und häufigsten Fragen haben wir für Sie zusammengestellt und werden diese regelmäßig aktualisieren:

Der Landessportbund NRW e.V. (LSB NRW) verfolgt mit dieser Entscheidung das Ziel, Synergien im organisierten Sport zu nutzen. Sowohl der LSB NRW als auch der Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW e.V. (BRSNW) betreiben jeweils eine eigene Zertifizierungs-Plattform für Rehasportangebote. In beiden Fällen wurde eine gute (Service-) Qualität für die Vereine sichergestellt. Nun werden diese Leistungen in NRW an einer Stellegebündelt.

Sofern Ihr Verein Rehasport anbietet und über "REHASUPPORT - Das Service- und Zertifizierungszentrum des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen" zertifiziert wurde, benötigen Sie zum 01.01.2025 einen neuen Leistungserbringerverband.
Der LSB NRW empfiehlt Ihnen den BRSNW für diese Aufgabe anzusprechen. Bitte beachten Sie, dass der Prozess einer neuen Angebotszertifizierung, unabhängig vom Verband, durchaus Zeit brauchen kann. Deshalb informieren Sie sich schnellstmöglich über eine Alternative.

Kontakt BRSNW
E-Mail: brsnw@brsnw.de
Tel. 0203 7174-150
Website: www.brsnw.de

Der LSB NRW wird die Plattform REHASUPPORT und alle damit zusammenhängenden Leistungen zum 31.12.2024 einstellen und die Vollnutzung zum selben Termin kündigen. Somit sind Ihre Angebote, entsprechend der beiderseitig anerkannten AGB's (§ 9), bis zum 31.12.2024 gültig, zertifiziert und abrechenbar.

Die durchgeführten Angebote aus dem Jahr 2024 können, wie gewohnt, im Nachgang abgerechnet werden. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass Sie hier noch den jeweils passenden Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) verwenden, um den Kostenträgern die korrekte Abrechnung zu ermöglichen.
Wir empfehlen jedoch eine zeitnahe Abrechnung im ersten Quartal 2025.

Jeder Vollnutzer hat die Möglichkeit, bis zum 31.12.2024 auf seine hinterlegten Daten zuzugreifen. Anschließend wird der Zugang für alle Vollnutzer gesperrt. Bitte planen Sie diese Frist bei den Überlegungen, zu einem anderen Leistungserbringerverband zu wechseln, mit ein.

Fragen bzgl. eines Wechsels zu einem anderen Leistungserbringerverband kann Ihnen der jeweilige (neue) Verband am besten beantworten. Dieser weiß, welche Informationen und Voraussetzungen Sie mitbringen müssen, um eine Zertifizierung zu erlangen (Ansprechpartner BRSNW)
 

Es besteht die Möglichkeit eines Wechsels zum Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW (BRSNW). Diesen Wechsel versuchen wir für Sie so einfach wie möglich zu gestalten.

Andere Anbieter könnten beispielsweise der Bundesverband Rehabilitationssport Deutschland oder die DVGS sein. Hier organisieren Sie bitte selber die Beantwortung Ihrer Fragen und die Kontaktaufnahme.

Beschwerden richten Sie bitte an rehasport@lsb.nrw.

Wie gewohnt steht Ihnen die Service-Hotline von REHASUPPORT bis zum Ende des Jahres zur Verfügung.

Service-Hotline:   0203 70901790

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di, Do, Fr: 10:00 - 12:00 Uhr
Mi: 10:00 - 16:00 Uhr

Um einen lückenlosen Übergang zu erreichen, müssen die Voraussetzungen für eine Zertifizierung und die Anträge zeitnah gestellt werden.
Es wird empfohlen, die Gruppen beim LSB NRW zum 31.12.24 abzumelden und beim neuen Verband frühzeitig anerkennen zu lassen. Hierbei erhält jede Gruppe eine neue Angebotsnummer, mit der dann über die Verträge des neuen Verbandes abgerechnet werden kann.

Die Plattform REHASUPPORT und somit auch der LSB NRW kündigen entsprechend der AGB's fristgerecht die Vollnutzung und hiermit auch die Zertifizierung der einzelnen Angebote. Entstehende Zusatzkosten werden durch die Vereine selber getragen.

Die Jahresgebühr für 2024 deckt das gesamte Leistungsjahr 2024 ab, in dem die Leistungen vollumfänglich genutzt werden können.

Die Daten der Plattform werden ab dem 01.01.2025 nicht mehr frei zugänglich sein. Bereiten Sie eine entsprechende Archivierung für Ihren Verein vor.
Im Hintergrund ist der LSB NRW verpflichtet innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten Daten der Vereine vorzuhalten, sodass die Daten erst nach Ablauf dieser Frist gelöscht werden.

Einen Übertrag der Daten aus REHASUPPORT zu einem anderen Verband ist leider technisch nicht möglich. Daher müssen alle Gruppen neu zertifiziert und die Übungsleitungen und Medizinerdaten in die neuen Systeme eingetragen werden.

Die Kosten und der zugehörige Arbeitsaufwand für ein zertifiziertes Rehasportangebot entstehen im eigentlichen Prüfvorgang. Sobald diese Prüfung beendet ist und ein Angebot zertifiziert oder abgelehnt wurde, sind Leistungen erbracht worden und Kosten entstanden. Somit werden keine Kosten erstattet.

Die Lizenzen aller Übungsleitungen bleiben unverändert, genau wie die zugehörigen Ablaufdaten. Zudem werden weiterhin ausreichend Aus- und Fortbildungen angeboten.

Zertifizierte Rehasportangebote werden üblicherweise durch den zertifizierenden Leistungserbringerverband veröffentlicht. Sollten die Angebote künftig beim BRSNW zertifiziert werden, wird dieser auch deren Veröffentlichung übernehmen.

Rehasport-Suche des BRSNW

Gültige Übungsleitungs-Lizenzen werden durch den BRSNW uneingeschränkt mit einem Bestandsschutz für die Leitung von Rehasportgruppen anerkannt. Das bedeutet, die Übungsleitungen werden mit ihrer vorhandenen LSB-Lizenz auch im BRSNW System anerkannt und müssen dort bei der jeweiligen Rehasportgruppe gemeldet werden.

Gültige LSB-Lizenzen im letzten Quartal ihrer Gültigkeit, können in eine Lizenz DOSB-Übungsleiter*in-B – Sport in der Rehabilitation umgeschrieben werden.

Erforderlich ist dafür:

  • P8-Lehrgang + anerkannte ÜL-B-Sport in der Rehabilitation-Fortbildung über mindestens 7 LE, die Absolvierung der Fortbildung kann in allen Profilbereichen erfolgen und nicht nur im Profilbereich der Lizenz
  • Antragsstellung über das Qualifizierungsportal + DBS Ehrenkodex + Erste-Hilfe Nachweis (9x45 Min., nicht älter als 2 Jahre)

Der Zugang zur Plattform wird nach Ablauf des 31.12.2024 gesperrt, sodass keine Änderungen nach diesem Termin mehr vorgenommen werden können.

Die Angebotszertifikate entsprechen der Gültigkeit der zertifizierten Angebote. Diese verlieren mit dem jeweiligen Angebot selbst ihre Gültigkeit zum 31.12.2024.

Nein. Beispielsweise können Noventi-MyYolo sowie OptaData (empfohlene Kooperationspartner des LSB NRW) auch Angebote abrechnen, die von einem anderen Leistungserbringerverband zertifiziert wurden.
Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt zu Ihrem jeweiligen Abrechnungsdienstleister auf.

Bei digitalen Abrechnungen genügt ein Hinweis an den entsprechenden Abrechnungsdienstleister, um die neu zertifizierten Angebote wie gewohnt abrechnen zu können. Vollnutzer, die noch eine beleghafte Abrechnung durchführen, müssten den Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) des neuen Leistungserbringerverbandes an die Kostenträger übermitteln. Ansonsten verläuft die Abrechnung wie gewohnt.

Der Landessportbund NRW hat sich freiwillig dazu entschieden, in besonderen Härtefällen die Kosten für Zertifizierungen der einzelnen Angebote eines Vereins ganz oder teilweise zu unterstützen. Diese Kostenförderung ist allerdings nur möglich, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind:

  • a) 50% der Angebots-Zertifizierungskosten von (re-)zertifizierten Angeboten imZeitraum 01.01.2024 – 11.06.2024
  • b) 100 % der Angebots-Zertifizierungskosten bei Angeboten die im Zeitraum 11.06.2024 – 30.09.2024 auslaufen oder verlängert werden müssen
  • c) Bei einem Wechsel zum BRSNW: 100 % der Angebots-Zertifizierungskosten für Angebote die im Zeitraum 01.10.2024 – 21.12.2024 auslaufen und verlängert werden müssen.

Detaillierte Informatioen zu den Voraussetzungen

Hinweis: Die Kostenbeteiligung geschieht rückwirkend, sodass wir Sie bitten, die
entstehenden Kosten und Rechnungen zunächst zu begleichen, um Mahngebühren zu vermeiden