Veränderungen für Rehasportvereine ab 2025
Ende der Rehasport-Zertifizierung über den LSB NRW
Für das Jahr 2025 stehen für die Rehasportvereine des Landessportbundes NRW
(LSB NRW) einige weitreichende Veränderungen an.
Der LSB NRW wird die Zertifizierung von Rehabilitationssportangeboten zum Ende des Jahres 2024 einstellen und zudem einen Teilbereich der Qualifizierung zukünftig in Kooperation mit dem Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW (BRSNW) anbieten. Unser Ziel ist es, Doppelstrukturen im organisierten Sport in NRW abzubauen und die kooperative Zusammenarbeit im Verbundsystem zu stärken.
Der LSB NRW und der BRSNW arbeiten seit einigen Jahren sehr intensiv im Bereich des Rehabilitationssport zusammen. So wurden z.B. gemeinsame Verhandlungen mit den Kostenträgern in NRW geführt, gemeinsame Corona-Updates in Jahren der Pandemie herausgegeben und ein regelmäßiger inhaltlicher Austausch vollzogen. Nun soll die sehr gute Zusammenarbeit weiter intensiviert werden.
Das Service- und Zertifizierungszentrum des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen - REHASUPPORT kündigt fristgerecht zum 31.12.2024 allen dort zertifizierten Rehasportanbietern (Vereinen/ Vollnutzern). Ab dem Jahr 2025 wird der LSB NRW nicht mehr als Leistungserbringerverband im Rehasport fungieren und somit die Zertifizierung entsprechender Angebote einstellen. Die Plattform REHASUPPORT wird noch bis zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Anschließend besteht kein Zugriff mehr auf die einzelnen Angebote.
Mit Kündigung der Vollnutzung/Zertifizierung durch den LSB NRW endet auch automatisch die Zertifizierung der zugehörigen Angebote. Somit sind zertifizierte Angebote noch bis zum 31.12.2024 mit den Kostenträgern abrechnungsfähig, anschließend (ab dem 01.01.2025) nicht mehr. Auch dann nicht, wenn Angebote ursprünglich mit Zertifizierungszeiträumen belegt sind, die sich über den 31.12.2024 hinaus erstrecken.
Was bedeutet das für Ihren Verein?
Alle Vereine, die ihre Rehasportangebote bislang durch den LSB NRW zertifizieren lassen und weiterhin Rehasport anbieten möchten, müssen sich bis zum 31.12.2024 einen neuen Leistungserbringerverband suchen und ihre Angebote dort zertifizieren lassen. Der LSB NRW empfiehlt einen Wechsel zum BRSNW, wobei hierzu selbstverständlich keine Verpflichtung besteht.
Als Hilfestellung hat der BRSNW eine Information für alle interessierten Vereine zusammengestellt, in welchem Rahmenbedingungen und mögliche offene Fragen zu einem Anbieterwechsel einfach erklärt werden.
Hilfestellung zur Wechselmöglichkeit von REHASUPPORT zum BRSNW
Was bedeutet das für Ihre Übungsleitungen?
Die Lizenzen der Übungsleitungen bleiben von dieser Kündigung unberührt und sind entsprechend ihres Lizenz-Ablaufdatums, ggfs. auch über den 31.12.2024 hinaus, weiterhin gültig. Allerdings sollte im Vorfeld mit dem neuen Leistungserbringerverband die Anerkennung der Übungsleitungs-Lizenzen des LSB NRW besprochen werden. Der BRSNW informiert in seinem beiliegenden Schreiben hierzu umfassend und bietet einen Bestandsschutz der aktuell gültigen Lizenzen.
Gibt es für besondere Härtefälle eine finanzielle Unterstützung?
Der Landessportbund NRW hat sich freiwillig dazu entschieden, in besonderen Härtefällen die Kosten für Zertifizierungen der einzelnen Angebote eines Vereins ganz oder teilweise zu unterstützen. Diese Kostenförderung ist allerdings nur möglich, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sowie das damit zusammenhängende Procedere sind in der folgenden Datei übersichtlich zusammengefasst.
Voraussetzungen zur Kostenförderung bei Härtefällen (pdf)
Das zugehörige Formular zur Beantragung dieser Förderung stellen wir ab dem 01.01.2025 hier zur Verfügung.
FAQs
Die dringendsten und häufigsten Fragen haben wir für Sie zusammengestellt und werden diese regelmäßig aktualisieren: