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Hochwasserkatastrophe bei den Sportvereine

Aktuelle Informationen für das Vereinsmanagement

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Wiederaufbaufonds betroffene Kommunen beim Wiederaufbau und bei der Schadensbeseitigung. Hierzu gehören auch Träger sozialer Einrichtungen und Vereine.

Auf der Themenseite zum Aubaufonds des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung finden Sie die Förderrichtlinie, einen Leitfaden und weitere Informationen. 

Zudem stellt das das zuständige Ministerium fortlaufend aktualisierte FAQ zum Förderverfahren bereit. 

Die Antragsfrist für die Wiederaufbauhilfe nach der Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 wurde über den 30. Juni 2023 hinaus verlängert. Betroffene Sportvereine können ebenso wie Kommunen nun bis zum 30. Juni 2026 über das Portal des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes NRW einen Antrag einreichen. Die Hilfe für Sportvereine berücksichtigt insbesondere Schäden an der baulichen Infrastruktur, an Sportgeräten und an Inventar.

Bei Fragen und Hinweisen!

Bitte E-Mail an:

hochwasserhilfe-sport@lsb.nrw

Telefonische Anfragen unter:

0203 7381-777