Hochwasserkatastrophe bei den Sportvereine
Aktuelle Informationen für das Vereinsmanagement
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Wiederaufbaufonds betroffene Kommunen beim Wiederaufbau und bei der Schadensbeseitigung. Hierzu gehören auch Träger sozialer Einrichtungen und Vereine.
Auf der Themenseite zum Aubaufonds des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung finden Sie die Förderrichtlinie, einen Leitfaden und weitere Informationen.
Zudem stellt das das zuständige Ministerium fortlaufend aktualisierte FAQ zum Förderverfahren bereit.
Die Antragsfrist für die Wiederaufbauhilfe nach der Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 wurde über den 30. Juni 2023 hinaus verlängert. Betroffene Sportvereine können ebenso wie Kommunen nun bis zum 30. Juni 2026 über das Portal des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes NRW einen Antrag einreichen. Die Hilfe für Sportvereine berücksichtigt insbesondere Schäden an der baulichen Infrastruktur, an Sportgeräten und an Inventar.
Aktuelle Informationen zur Wiederaufbauhilfe NRW
Die folgenden Unterlagen (Stand: 06.2023) können Sie hier herunterladen:
Handreichung zum Anlegen von Projektdatenblättern
Austausch- und Informationsveranstaltung - Präsentation
Sprechstunde des Landes Nordrhein-Westfalen für den kommunalen Wiederaufbau
Bei Fragen und Hinweisen!
Bitte E-Mail an:
Telefonische Anfragen unter:
0203 7381-777