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Einführungstext

Die ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen und Verbänden ist vielfältig und mit einem hohen Anspruch versehen. Hiermit sind neben der breiten Aufgabenstellung auch Haftungsrisiken verbunden, die das Vermögen des Vereins oder sogar das Privatvermögen der Vorstände treffen können. Vorstandsmitglieder mit einer Vergütung von mehr als 840 € im Jahr (Ehrenamtsfreibetrag gem. § 3 Nr. 26 a EStG) haften gegenüber ihrem Verein/Verband, den Mitgliedern und auch gegenüber Dritten schon bei einfacher Fahrlässigkeit. Bei einer Vergütung von weniger als 840 € pro Jahr ist der Vorstand gegenüber seinem Verein/Verband und den Mitgliedern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verantwortlich. Bei der Schädigung von Dritten besteht bei einfacher Fahrlässigkeit ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Verein/Verband. Kann der Verein/ Verband jedoch nicht leisten oder geht die Pflichtverletzung über einfache Fahrlässigkeit hinaus, haftet der Vorstand auch dann mit seinem Privatvermögen.

Damit jedoch nicht der Verein/Verband den Schaden tragen muss oder gar Vorstandsmitglieder privat für fahrlässige Pflichtverletzungen finanziell belastet werden, hat der Landessportbund NRW die Sport-versicherung optimiert und den Bedürfnissen der Vereine/Verbände und deren Verantwortungsträger*innen angepasst, indem er die  Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und die sog. D&O-Versicherung (= Directors & Officers) in die Sportversicherung mit einbezogen hat.

Was ist in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung versichert?

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt alle Vereins-/Verbandsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit, insbesondere die haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen und den Vorstand.

Beispiel: Der/die Leiter*in der Turnabteilung versäumt es, eine geplante Verschiebung des Breitensportlaufes der Druckerei bekannt zu geben. Diese „Pflichtverletzung” wird zum Auslöser für einen teuren Neudruck der Veranstaltungsunterlagen.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung umfasst derartige fahrlässige Pflichtverletzungen der versicherten Personen (Fehler, Versäumnisse, Irrtümer), wenn hierdurch ein Vermögensschaden beim Verein/Verband oder gegenüber Dritten verursacht wird. Zudem sind Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen sowie das Risiko aus Schlüsselverlust (vereinseigene und fremde Schlüssel) versichert.

Die Versicherungsleistung beträgt 250.000 € je Versicherungsfall, der Schlüsselverlust ist mit einer Versicherungssumme von 20.000 € mitversichert.

Ein wesentlicher Unterschied zur D&O-Versicherung (siehe unten) besteht darin, dass der Verein/Verband den/die Schadenverursacher*in für den erlittenen Eigenschaden nicht auf Schadenersatz in Anspruch nehmen muss. Primäres Ziel der Vermögensschaden-Zusatzversicherung ist der Ersatz von Vermögenseinbußen des Vereins/Verbandes. Sie umfasst alle Mitglieder sowie den Vorstand bei der satzungsgemäßen Tätigkeit. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Autor: Dietmar Fischer
Quelle: ARAG Allgemeine Versicherungs-AG

Was ist in der D&O-Versicherung versichert?

Die D&O-Versicherung (= Directors & Officers) beinhaltet für Vorstände und Geschäftsführer*innen im Verein/Verband eine Absicherung ihrer Tätigkeiten. Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass eine versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Die D&O-Versicherung bietet dem Vorstand zudem eine besonders qualifizierte Rechtsverteidigung. Neben der Prüfung der Haftpflichtfrage, der Abwehr unbegründeter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion), sowie der Befriedigung von begründeten Ansprüchen werden bereits vorbeugende außergerichtliche Rechtskosten übernommen, sobald eine Inanspruchnahme des Vorstandes wahrscheinlich ist. Wird im Versicherungsfall zudem das Ansehen der versicherten Person geschädigt, leistet die D&O-Versicherung angemessene Aufwendungen für einen Ausgleich der Reputationsschäden, z. B. Übernahme von Honorarkosten eines/einer Public-Relation-Berater*in zur Wiederherstellung des guten Rufs.

Die D&O-Versicherung bietet den Organmitgliedern über die satzungsgemäße Tätigkeit hinaus für deren gesamte operative Tätigkeit einen umfangreichen, eigenständigen Schutz.

Die Versicherungssumme der D&O-Versicherung beträgt 250.000 € je Schadenfall.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Autor: Dietmar Fischer
Quelle: ARAG Allgemeine Versicherungs-AG

Die Sportversicherung

des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen

Die Broschüre zum Download
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